Nach § 5 Absatz 2 der Geschäftsordnung entscheidet der Rat darüber, welchem Ausschuss die Anträge zur Vorbereitung überwiesen werden sollen. Gehen Anträge nicht spätestens 2 Wochen vor der jeweiligen Ratssitzung ein und liegt keine Dringlichkeit nach § 6 der Geschäftsordnung vor oder findet innerhalb eines Monats nach Eingang eines Antrags keine Ratssitzung statt, entscheidet der Verwaltungsausschuss anstelle des Rates über die Ausschussverweisung. Der Antrag ist am 25.03.2025 eingegangen, die Ratssitzung findet am 27.03.2025 statt. Der Antrag wird deshalb zur Ausschussverweisung auf die Tagesordnungdes Verwaltungsausschusses am 22.04.2025 gesetzt.
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Nach Beratung..
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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Diese Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen
Diese Beschlussvorlage hat
nachfolgende finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahme dieser
Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im
Haushaltsplan veranschlagt?
Ja
Haushaltsansatz
insgesamt
€
bei Produkt
Nein
Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?
Nein
Ja
bei Produkt
Deckung durch Produkt
Sachkonto
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja
Nein
überplanmäßige Aushabe in Höhe von
€
Deckung durch Produkt
Sachkonto
Gibt es Folgekosten?
Nein
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:
€
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:
€
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:
€
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein
Ja
in Höhe von
€
bei Sachkonto
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft
Nein
Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: