Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Die vom Gemeinderat im Jahr 2002 beschlossene Verordnung über die Nummerierung von Grundstücken in der Gemeinde Hohenhameln war nach § 4 der Verordnung bis zum 31. Dezember 2016 befristet. Darüber hinaus sind einige redaktionelle Änderungen, wie z. B. die gesetzliche Grundlage sowie die Angleichung der Währung (§ 3 Abs. 2) notwendig geworden. Die Neufassung der Verordnung ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt die Neufassung der Verordnung über die Nummerierung von Grundstücken in der Gemeinde Hohenhameln.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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