Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Auf Wunsch des Ortsrates Soßmar wurde die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Peine um einen entsprechenden Vorschlag gebeten. Dieser lautet wie folgt: derzeit gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Es könnte ein Verkehrskonzept entwickelt und die Nebenstraßen alle als Tempo 30 Zone ausgewiesen werden. Anbei der Entwurf (ohne Gewähr) eines Verkehrszeichenplanes für Soßmar. Trotz der derzeit geltenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt überall die Rechts-Vor-Links-Regelung, sofern die Beschilderung oder die bauliche Gestaltung (abgesenkte Borde) nichts Anderes aussagt. Daher ist im Falle einer Veränderung auch die Beschilderung in Soßmar zu überprüfen. Anbei der entsprechende Verkehrszeichenplan (ohne Gewähr) als Beratungsgrundlage.
Nach Beratung.
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