Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2024/107  

 
 
Betreff: Tempo 30 Zone in der Ortschaft Soßmar
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich III Familie, Soziales und Ordnung Bearbeiter/-in: Buhndorf, Andrea
Beratungsfolge:
Ortsrat Soßmar Kenntnisnahmne

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Verkehrszeichenplan Soßmar  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Auf Wunsch des Ortsrates Soßmar wurde die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Peine um einen entsprechenden Vorschlag gebeten. Dieser lautet wie folgt:

derzeit gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Es könnte ein Verkehrskonzept entwickelt und die Nebenstraßen alle als Tempo 30 Zone ausgewiesen werden. Anbei der Entwurf (ohne Gewähr) eines Verkehrszeichenplanes für Soßmar.

Trotz der derzeit geltenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt überall die Rechts-Vor-Links-Regelung, sofern die Beschilderung oder die bauliche Gestaltung (abgesenkte Borde) nichts Anderes aussagt. Daher ist im Falle einer Veränderung auch die Beschilderung in Soßmar zu überprüfen.

Anbei der entsprechende Verkehrszeichenplan (ohne Gewähr) als Beratungsgrundlage.

 

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Nach Beratung.

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Sofern eine Neubeschilderung erfolgt entstehen entsprechende Kosten.

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verkehrszeichenplan Soßmar (149 KB)