Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der Steuersatz der Spielgerätesteuer bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit beträgt gemäß § 6 Absatz 1 der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Hohenhameln vom 03.12.2009 derzeit 12 v. H. des Einspielergebnisses.
Der Arbeitskreis Haushaltskonsolidierung hat im Rahmen seiner Beratungen empfohlen, den Steuersatz ab 01.01.2025 auf 25 v. H. zu erhöhen.
Der II. Nachtrag zur Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Hohenhameln vom 03.12.2009 wird beschlossen.
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