Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2024/095  

 
 
Betreff: II. Nachtrag zur Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Hohenhameln
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Fette, Carina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen Vorbereitung
12.12.2024 
Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen      
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
19.12.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
II. Nachtrag zur Vergnügungssteuersatzung  

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Der Steuersatz der Spielgerätesteuer bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit beträgt gemäß § 6 Absatz 1 der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Hohenhameln vom 03.12.2009 derzeit 12 v. H. des Einspielergebnisses.

 

Der Arbeitskreis Haushaltskonsolidierung hat im Rahmen seiner Beratungen empfohlen, den Steuersatz ab 01.01.2025 auf 25 v. H. zu erhöhen.

 

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Der II. Nachtrag zur Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Hohenhameln vom 03.12.2009 wird beschlossen.

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Die Mehrerträge betragen ab 2025 ca. 58.000 €/ Jahr.

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 II. Nachtrag zur Vergnügungssteuersatzung (239 KB)