Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Nach § 5 Absatz 2 der Geschäftsordnung entscheidet der Rat darüber, welchem Ausschuss die Anträge zur Vorbereitung überwiesen werden sollen. Gehen Anträge nicht spätestens 2 Wochen vor der jeweiligen Ratssitzung ein und liegt keine Dringlichkeit nach § 6 der Geschäftsordnung vor oder findet innerhalb eines Monats nach Eingang eines Antrags keine Ratssitzung statt, entscheidet der Verwaltungsausschuss anstelle des Rates über die Ausschussverweisung. Der Antrag ist am 04.11.2024 eingegangen, die Ratssitzung findet am 19.12.2024 statt. Der Antrag wird deshalb zur Ausschussverweisung auf die Tagesordnung des Verwaltungsausschusses am 19.11.2024 gesetzt.
Die Beratungsgegenstand wird an den Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz verwiesen.
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