Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2024/086  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnquartier Am Schulzentrum", Ortschaft Hohenhameln, im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB);
a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter
b) Satzungsbeschluss und Beschluss über die Begründung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
22.10.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln      
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
22.10.2024 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
_Tab_13a_3-2_4-2_Wohnquartier Am Schulzentrum  
Wohnquartier Am Schulzentrum_10-1 B-Plan  
Wohnquartier Am Schulzentrum_10-1 PLZ-1  
Wohnquartier Am Schulzentrum_10-1 PLZ-2  
Wohnquartier Am Schulzentrum_10-1 TF-1  
Wohnquartier Am Schulzentrum_10-1 TF-2  
Wohnquartier Am Schulzentrum_10-1 TF-3  
Wohnquartier Am Schulzentrum_10-1_Entwurf  
Begr 10-1 Wohnquartier Am Schulzentrum  

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Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 27.08.2024 für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnquartier Am Schulzentrum“, Ortschaft Hohenhameln, die Veröffentlichung im Internet beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2024/058).

Diese erfolgte in der Zeit vom 04.09.2024 bis einschl. 04.10.2024. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 2 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 02.09.2024 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und zur Äußerung innerhalb der Veröffentlichungsfrist aufgefordert.

Die eingegangenen Anregungen und Bedenken sind in der beigefügten tabellarischen Zusammenstellung erfasst und ggf. mit einem Beschlussvorschlag versehen.

Ein Planentwurf und die aktuelle Begründung befinden sich ebenfalls in der Anlage.

Aufgrund der zum 01.07.2024 geänderten Niedersächsischen Bauordnung sind Einstellplätze für den durch Wohnungen verursachten Bedarf nicht mehr „notwendig“. Aus diesem Grund sollte mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden, in dem dieser sich gegenüber der Gemeinde verpflichtet, je Wohneinheit der geplanten mehrgeschossigen Wohnhäuser mindestens 1 KFZ-Einstellplatz innerhalb des Plangebietes herzustellen.

 

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  1. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, in dem dieser sich gegenüber der Gemeinde verpflichtet, je Wohneinheit der geplanten mehrgeschossigen Wohnhäuser mindestens 1 KFZ-Einstellplatz innerhalb des Plangebietes herzustellen.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnquartier Am Schulzentrum“, Ortschaft Hohenhameln, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung. Zugleich beschließt er die Begründung.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 _Tab_13a_3-2_4-2_Wohnquartier Am Schulzentrum (611 KB)      
Anlage 2 2 Wohnquartier Am Schulzentrum_10-1 B-Plan (392 KB)      
Anlage 3 3 Wohnquartier Am Schulzentrum_10-1 PLZ-1 (234 KB)      
Anlage 7 4 Wohnquartier Am Schulzentrum_10-1 PLZ-2 (301 KB)      
Anlage 4 5 Wohnquartier Am Schulzentrum_10-1 TF-1 (235 KB)      
Anlage 5 6 Wohnquartier Am Schulzentrum_10-1 TF-2 (237 KB)      
Anlage 6 7 Wohnquartier Am Schulzentrum_10-1 TF-3 (231 KB)      
Anlage 8 8 Wohnquartier Am Schulzentrum_10-1_Entwurf (773 KB)      
Anlage 9 9 Begr 10-1 Wohnquartier Am Schulzentrum (1009 KB)