Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Nach § 4 Abs. 2 Buchstabe i) Ziffer 2 der Hauptsatzung liegt die Zuständigkeit des Bürgermeisters für Geschäfte der laufenden Verwaltung bei Abschluss von Mietverträgen bei einem Höchstbetrag von 1.000 Euro/Monat. In der aktuellen Flüchtlingssituation zeigt sich, dass diese Grenze in Einzelfällen (z. B. Anmietung großer Wohnungen oder kompletter Häuser) nicht ausreichen wird. Übersteigen Mieten diesen Betrag liegt die Zuständigkeit beim Verwaltungsausschuss. Um zeitnah auf die Zuweisung von Flüchtlingen reagieren zu können ist es erforderlich, die Wertgrenze für diese Fälle zu erhöhen. Nach §“ 76 Abs. 5 Satz 1 NKomVG kann der Verwaltungsausschuss seine Zuständigkeit in Einzelfällen oder für bestimmte Gruppen von Angelegenheiten auf den Bürgermeister übertragen.
Der Verwaltungsausschuss überträgt die Zuständigkeit bei Abschluss von Mietverträgen für Flüchtlingsunterkünfte bis zu einer Wertgrenze von 2.500 Euro/Monat auf den Bürgermeister.
Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im folgenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im folgenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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