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Beschluss: - Die Planung und der Neubau eines Radweges entlang der L 413 zwischen dem Gut „Adolfshof“ bis zur Ortschaft Solschen wird vom Rat der Gemeinde Hohenhameln gefordert. Eine erneute Beantragung bei den zuständigen Behörden hat jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erfolgen, damit der Antrag auch Aussicht auf Erfolg hat. Bei einer Fortschreibung des Radwegekonzeptes an Landesstraßen wird der Radweg für den „vordringlichen Bedarf“ angemeldet.
- Eine Beantragung von Fördermitteln für den vorgenannten Radweg durch die Gemeinde Hohenhameln erfolgt nicht, da diese zuständigkeitshalber nicht als Bauherr auftritt und auch keine Eigenmittel tragen wird.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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