Ortsratsbetreuer Wolters weist auf die verspätet eingegangene Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie hin, welches jedoch keine Einwände hat.
Der Ortsrat empfiehlt einstimmig lt. Beschlussvorschlag:
- Die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Clauen, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.