Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Auf dem gemeindeeigenen Grundstück „Kampstraße 15“ wird die Gemeinde eine Löschwasserzisterne für den örtlichen Brandschutz einbauen.
Unabhängig davon hat ein Grundstücksnachbar Interesse bekundet, dieses Grundstück von der Gemeinde Hohenhameln zu erwerben, um dort Parkplätze für seinen Gewerbebetrieb anzulegen. Die Lage der Zisterne würde er akzeptieren und den Betrieb zugunsten der Gemeinde dinglich absichern.
Da das Grundstück „Kampstraße 15“ einer optimalen Nutzung zugeführt werden könnte, wird die Veräußerung seitens der Verwaltung befürwortet. Bei entsprechender Antragstellung des Interessenten, könnte der Ortsrat in der nächsten Sitzung über den Verkauf beraten. Die endgültige Entscheidung obliegt dann dem Verwaltungsausschuss.
Ein vom Grundstücksnachbarn ursprünglich gestellter Antrag auf Schaffung privater Parkplätze für seine Mitarbeiter im Burgelusweg würde dann gegenstandslos werden.
Dieser hatte sich zuvor verpflichtet, für die dort gefällte Eiche eine angemessene Ersatzbepflanzung an geeigneter Stelle innerhalb der Ortschaft vorzunehmen.
Diese Verpflichtung bleibt in jedem Falle bestehen. Wenn nach ggf. beschlossener Veräußerung des Grundstückes „Kampstraße 15“ die Grüninsel im Burgelusweg erhalten werden kann, ist an dieser Stelle wieder ein Baum in angemessener Qualität und Größe nachzupflanzen.
Die Gemeinde holt ein Angebot ein. Dieses wird das Ausfräsen des Baumstumpfes, den Bodenaustausch und die Anpflanzung eines Baumes mit Anwuchsgarantie umfassen. Der Grundstücksnachbar hat die Ausführung anschließend eigenverantwortlich zu beauftragen. Über die Baumart entscheidet der Ortsrat Bierbergen.
Sollte eine Veräußerung des gemeindeeigenen Zisternengrundstücks nicht vollzogen werden, so hat der Gewerbetreibende auf seinem eigenen Grundstück im Burgelusweg, wie beantragt, private Parkplätze anzulegen und eine Ersatzbepflanzung andernorts vorzunehmen. |
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