Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Ausschussvorsitzender Böker weist den Gemeindebrandmeister Hans-Wilhelm Beimes gemäß § 91 Absatz 4 Satz 4 NKomVG auf seine Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot, Vertretungsverbot) hin und verpflichtet ihn förmlich, seine Aufgaben nach bestem Wissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Die entsprechende schriftliche Erklärung liegt dem Gemeindebrandmeister vor und wird von ihm handschriftlich unterzeichnet. |
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