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Beschluss: - Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung dargestellte Fläche wird ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB mit dem Arbeitstitel „Wohnpark Auf der Burg“, Ortschaft Hohenhameln, aufgestellt.
- Die Kosten der Bauleitplanung hat der Antragsteller als Begünstigter zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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