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Auszug - Sportförderungsrichtlinien der Gemeinde Hohenhameln; Zuschuss zu den Bewirtschaftungskosten vereinseigener Sport- und Schützenhäuser  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 18.01.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:37 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Hohenhameln
Ort: Dorfgemeinschaftshaus Hohenhameln, Clauener Straße 1 A, 31249 Hohenhameln
2021/091 Sportförderungsrichtlinien der Gemeinde Hohenhameln; Zuschuss zu den Bewirtschaftungskosten vereinseigener Sport- und Schützenhäuser
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL Langenhan
Federführend:FD 11 Soziales Bearbeiter/-in: Langenhan, Maren
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Söhlke als Sprecher der Hohenhamelner Sport- und Schützenverein führt aus, dass sich innerhalb der Sport-AG darauf verständigt wurde, derzeit keine Erhöhung der zur Verteilung bereitgestellten Summe zu fordern, da bedingt durch die Corona-Lage keine belegbaren Zahlen im Bereich "Bewirtschaftungskosten" vorgelegt werden können.

Nichtsdestotrotz sollte den steigenden Preisen der Versorger über kurz oder lang aber Rechnung getragen werden.


Beschluss:

Nach den Sportförderungsrichtlinien der Gemeinde Hohenhameln erhalten die förderungswürdigen Sport- und Schützenvereine für die vereinseigenen Sport- und Schützenhäuser für die Abrechnungsjahre 2021, 2022 und 2023 einen anteiligen Bewirtschaftungskostenzuschuss. Dieser Zuschuss beläuft sich auf 50% des Gesamtvolumens der Bewirtschaftungskosten aus dem Jahr 2011 und beträgt insgesamt 30.291,61 €.

Entsprechende Haushaltsmittel sind für die Jahre 2022, 2023 und 2024 einzuplanen.


Abstimmungsergebnis:

Zustimmung einstimmig