Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplanes "Dehnenweg" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) und Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Dehnenweg", Ortschaft Hohenhameln; a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter b) Satzungsbeschluss und Beschluss über die Begründung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 11.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:18 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Hohenhameln
Ort: Dorfgemeinschaftshaus Hohenhameln, Clauener Straße 1 A, 31249 Hohenhameln
2021/068 1. Änderung des Bebauungsplanes "Dehnenweg" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) und Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Dehnenweg", Ortschaft Hohenhameln;
a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter
b) Satzungsbeschluss und Beschluss über die Begründung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL BrandesAktenzeichen:622-70/I.
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Stellungnahmen Dritter, die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der tabellarischen Zusammenstellung.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der tabellarischen Zusammenstellung.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt die 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Dehnenweg“, Ortschaft Hohenhameln, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung. Zugleich beschließt er die Begründung.

 


Abstimmungsergebnis:

Zustimmung einstimmig