Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes "Vorstufenzentrum Kirchbergsfeld", Ortschaft Bierbergen
a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter
b) Satzungsbeschluss und Beschluss über die Begründung
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Beschluss: - Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den vorliegenden Abwägungsergebnissen in der tabellarischen Zusammenstellung.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt den Bebauungsplan „Vorstufenzentrum Kirchbergsfeld“, Ortschaft Bierbergen, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung und zugleich die Begründung zum Bebauungsplan.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig Ja-Stimmen: 24 | | Nein-Stimmen: - | | Enthaltungen: - | |
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