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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ost" und Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Hoher Weg II", Ortschaft Hohenhameln a) Beschluss über den Entwurf b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  

 
 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln
TOP: Ö 12
Gremium: Rat der Gemeinde Hohenhameln Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 24.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:44 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Hohenhameln
Ort: Dorfgemeinschaftshaus Hohenhameln, Clauener Straße 1 A, 31249 Hohenhameln
2020/061 Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ost" und Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Hoher Weg II", Ortschaft Hohenhameln
a) Beschluss über den Entwurf
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL BothmerAktenzeichen:622-101
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

 


Ratsmitglied Lauenstein führt aus, dass sich der Ortsrat Hohenhameln dafür ausgesprochen hat, im neuen Gewerbegebiet eine Fläche für eine neue Skateranlage vorzusehen.

 

Es wird folgender ergänzter Beschluss gefasst:

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ost“ und „Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Hoher Weg II“, Ortschaft Hohenhameln, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

  1. Es werden folgende Prüfaufträge erteilt:

Einrichtung eines Radfahrerschutzstreifens auf der Haupterschließungsstraße des Gewerbegebietes Ost, wenn dieser auch auf dem alten Abschnitt der Ziegeleistre bis zur Einmündung in den Radweg an der K 41 fortgeführt werden kann und Prüfung der Möglichkeit zur Einrichtung eines Radfahrerschutzstreifens auf der Straße Ackerrain.

 

  1. Die Verwaltung möge bei den zuständigen Stellen die Versetzung des Ortschildes der Ortschaft Hohenhameln vor die Einfahrt in den geplanten Kreisverkehr aus Richtung Stedum-Bekum beantragen.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig