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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ost" und Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Hoher Weg II", Ortschaft Hohenhameln a) Beschluss über den Entwurf b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  

 
 
Sitzung des Ortsrates Hohenhameln
TOP: Ö 3
Gremium: Ortsrat Hohenhameln Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 21.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Hohenhameln
Ort: Dorfgemeinschaftshaus Hohenhameln, Clauener Straße 1 A, 31249 Hohenhameln
2020/061 Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ost" und Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Hoher Weg II", Ortschaft Hohenhameln
a) Beschluss über den Entwurf
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL BothmerAktenzeichen:622-101
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Nach eingehender Beratung spricht sich der Ortsrat einstimmig erneut dafür aus, dass die Verwaltung prüfen möge, ob in dem Gewerbegebiet eine geeignete Fläche für eine Skateranlage freigehalten werden kann.

 

Auf Anfrage von Ortsratsmitglied Cavalli teilt FBL Bothmer mit, dass die Errichtung eines Blickfanges in der Mitte des zukünftigen Kreisverkehrs erst im Rahmen der Ausführungsplanung geprüft werden kann.

 

Weiterhin berichtet er auf Nachfrage, dass die Deutsche Glasfaser mündlich zugesagt hat, die entsprechenden Kabel in dem Gebiet zu verlegen.

 

Ortsbürgermeister Liebner erkundigt sich nach den Möglichkeiten einer Versetzung des Ortsschildes vor den geplanten Kreisverkehr aus Richtung Stedum-Bekum.

 

FBL Bothmer erläutert, dass nach Aussage der Verkehrsbehörde auch nach Fertigstellung des Kreisverkehrs keine neue Verkehrssituation entsteht. Hierfür müsste eine neue Grundstückzufahrt zur B 494 genehmigt werden.

 


Beschluss:
 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ost“ und „Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Hoher Weg II“, Ortschaft Hohenhameln, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig