Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Bürgermeister Erwig verpflichtet Ratsherrn Stolte gemäß § 60 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), seine Aufgaben als Ratsherr nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten und weist ihn mit Bezug auf § 43 NKomVG auf die ihm nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin.
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