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Der Ausschuss beantragt einstimmig, beim Landkreis Peine als Straßenverkehrsbehörde eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h auf der Kreisstraße 35 vor der Einmündung in das zukünftige Baugebiet bis zu dem Ortsschild Hohenhameln zu beantragen.
Beschluss: - Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der tabellarischen Zusammenstellung.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt den Bebauungsplan „Am Schildbaum“, Ortschaft Hohenhameln, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung. Zugleich beschließt er die Begründung zum Bebauungsplan.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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