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Beschluss: - Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Östlich der Triftstraße“, Ortschaft Mehrum, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4 a Abs. 2 gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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