Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Beschluss: Es ist zudem im Rahmen der Genehmigung nachzuweisen, dass die im Falle eines Brandes der auf dem Gelände befindlichen Dieseltankstelle und/oder der gelagerten sonstigen brennbaren Abfälle (Holz, Kunststoff…), die aus Sicht der zuständigen Feuerwehr maximal benötigte Löschwassermenge so abgeleitet bzw. aufgefangen wird, dass von diesem Löschwasser keine Umweltgefährdung ausgeht, auch nicht durch den Eintrag von KMF-Fasern in das Löschwasser. Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||