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Auszug - Stellungnahme im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz; Antragsteller: DIBA Entsorgungsgesellschaft mbH Vorhaben: -Anlage zur Lagerung und Behandlung von gefährlichen Abfällen/-Aufstellung einer mobilen Brechanlage für künstliche Mineralfasern Standort: Mehrum, Ackerköpfe 9  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 24.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:58 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
2019/033 Stellungnahme im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz;
Antragsteller: DIBA Entsorgungsgesellschaft mbH
Vorhaben: -Anlage zur Lagerung und Behandlung von gefährlichen Abfällen/-Aufstellung einer mobilen Brechanlage für künstliche Mineralfasern
Standort: Mehrum, Ackerköpfe 9
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsherr Berkhan erläutert den von der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen eingereichten Vorschlag zur Ergänzung des Beschlussvorschlages.

 

Nach kurzer Erörterung empfiehlt der Ausschuss dem Rat, den folgenden, geänderten Beschluss zu fassen:

 


Beschluss:
 

Die Gemeinde Hohenhameln erteilt ihr Einvernehmen zu dem im Sachverhalt erläuterten Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz mit dem Hinweis, dass die Genehmigungsbehörde nach Inbetriebnahme der neuen Anlagen zu überprüfen hat, dass die Grenzwerte zum Immissionsschutz (insbesondere durch Geräusch- und Staubimmissionen) tatsächlich eingehalten werden. Es ist zudem im Rahmen der Genehmigung nachzuweisen, dass die im Falle eines Brandes der auf dem Gelände befindlichen Dieseltankstelle und/oder der gelagerten sonstigen brennbaren Abfälle (Holz, Kunststoff, ...) die aus Sicht der zuständigen Feuerwehr maximal benötigte Löschwassermenge so abgeleitet bzw. aufgefangen wird, dass von diesem Löschwasser keine Umweltgefährdung ausgeht, auch nicht durch den Eintrag von KMF-Fasern in das Löschwasser.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig