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- Auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Peine wurde der provisorische gelbe Fußgängerüberweg am Zimmerplatz wieder entfernt.
- In der Sitzung des Ortsrates am 30.08.2018, TOP 11 wurde dem Eigentümer des Grundstücks „Rübezahlweg 10“ die Nutzung der direkt an seinem Grundstück liegenden gemeindlichen Fläche in Größe von 18 m² gestattet. Die Einfriedung wurde bis zu einer Höhe von 1,40 m zugelassen. Nunmehr bittet der Eigentümer darum die Einfriedung bis zu einer Höhe von 1,80 m vornehmen zu dürfen. Verwaltungsseitig bestehen keine Bedenken – der Ortsrat wird um Zustimmung gebeten.
Der Ortsrat stimmt der Änderung des Nutzungsvertrages dahingehend einstimmig zu, dass der Eigentümer der Fläche die Höhe der Einfriedigung auf 1,80 m erhöhen darf.
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