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Bürgermeister Erwig führt hierzu aus, dass es bezüglich dieses Bauprojektes zeitnah ein Arbeitsgespräch mit den Investoren, dem Ortsrat Hohenhameln sowie dem Bauausschuss geben wird.
Beschluss: - Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung dargestellte Fläche wird ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB mit dem Arbeitstitel „Wohnquartier Am Schulzentrum“, Ortschaft Hohenhameln, aufgestellt.
- Die Kosten der Bauleitplanung hat der Antragsteller als Begünstigter zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag, aus welchem hervorgeht, dass der Antragsteller das Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt beauftragt, ist abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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