Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Fachbereichsleiter Meißner führt aus, dass künftig überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben soweit sie nicht unter die Geschäfte der laufenden Verwaltung fallen und somit durch den Bürgermeister genehmigt werden können, durch den Rat zu beschließen sind. Beschluss:
1. Der Rat beschließt die überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung im Budget „Unterhaltung Fachbereich 1“ in Höhe von 46.103,64 Euro.
2. Der Rat erteilt dem Bürgermeister nach § 129 Abs. 1 Satz 3 NkomVG Entlastung für den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2012. Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig. |
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