Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Auszug - Haushaltssicherung 2019; 1. Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hohenhameln 2. Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Hohenhameln 3. Jährlicher Zuschuss an die Realverbände  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 13.09.2018 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 18:57 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
2018/049 Haushaltssicherung 2019;
1. Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hohenhameln
2. Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Hohenhameln
3. Jährlicher Zuschuss an die Realverbände
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Meißner, Frank
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Ausschussmitglieder diskutieren konstruktiv den Beschlussvorschlag. Durch die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung soll die starke finanzielle Belastung der Anlieger aufgehoben werden. Im Gegenzug sollen die Hebesätze der Grundsteuer A und B angehoben werden. Die Höhe des Zuschusses je ha an die Realverbände sollte noch einmal überdacht werden.

 

Stellv. Ausschussvorsitzender Dahlheimer unterbricht die Sitzung von 18.28 Uhr bis 18.48 Uhr um den Zuhörern Gelegenheit zu geben, sich zu dem Thema zu äern.

 


Beschluss:
1. Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hohenhameln wird mit Ablauf des 31.12.2018 aufgehoben.

2. Die Hebesätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer werden ab 01.01.2019 per Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)570 v.H.,

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)570 v.H.,

Gewerbesteuer400 v.H.

3. Ab 01.01.2019 wird den zum 01.01. eines Jahres bestehenden Realverbänden jährlich ein Zuschuss in Höhe von 3,00 Euro/ha Verbandsfläche gezahlt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig