Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Die Ausschussmitglieder diskutieren konstruktiv den Beschlussvorschlag. Durch die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung soll die starke finanzielle Belastung der Anlieger aufgehoben werden. Im Gegenzug sollen die Hebesätze der Grundsteuer A und B angehoben werden. Die Höhe des Zuschusses je ha an die Realverbände sollte noch einmal überdacht werden.
Stellv. Ausschussvorsitzender Dahlheimer unterbricht die Sitzung von 18.28 Uhr bis 18.48 Uhr um den Zuhörern Gelegenheit zu geben, sich zu dem Thema zu äußern.
Beschluss: 2. Die Hebesätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer werden ab 01.01.2019 per Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt: Grundsteuer a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)570 v.H., b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)570 v.H., Gewerbesteuer400 v.H. 3. Ab 01.01.2019 wird den zum 01.01. eines Jahres bestehenden Realverbänden jährlich ein Zuschuss in Höhe von 3,00 Euro/ha Verbandsfläche gezahlt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig |
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