Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der Ausschussvorsitzende verpflichtet die Lehrervertreterin Kathrin Lorenz und die stellvertretende Elternvertreterin Nina Gabele durch Handschlag, als Ausschussmitglied ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu achten. Die Pflichtenbelehrung nach den §§ 40 bis 42 und 54 Abs. 4 NKomVG erfolgt durch die Unterzeichnung der entsprechenden Erklärung. |
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