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Auszug - Wertgrenze gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 KomHKVO für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung  

 
 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Gemeinde Hohenhameln Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:52 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
2018/009 Wertgrenze gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 KomHKVO für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Meißner, Frank
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:
Die Wertgrenze gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 KomHKVO für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung wird auf 500.000 Euro festgelegt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig