Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Auf Anfrage des Ratsherrn Gredner wird verwaltungsseitig erklärt, dass sich der Begriff "3 Hallenfelder" in der Landkreis-Vereinbarung auf die Kreissporthalle mit zwei Hallenfeldern sowie die Mehrzweckhalle mit einem Hallenfeld bezogen hat.
Herr Wenzel, Sprecher der Sport-AG, verliest eine Stellungnahme zur Festsetzung der Nutzungsentgelte für die Sportstätten (Anlage).
Ausschussmitglied Jacobi führt aus, dass im Rahmen der Haushaltskonsolidierung die Festsetzung der Nutzungsentgelte auf 4,00 € je angefangene Zeitstunde im März diesen Jahres sowohl für die DGH/MZG als auch die Sportstätten beschlossen wurde. Aufgrund der schlechten Haushaltslage und der Gleichbehandlung aller Vereine sollte dieser Beschluss weiterhin bestehen bleiben.
Ausschussmitglied Cavalli merkt an, dass die ab 2018 nicht zu zahlenden Betriebskosten an den Landkreis gegebenenfalls den Sport- und Schützenvereinen investiv zur Verfügung gestellt werden könnten.
Nach Diskussion sprechen sich die Mitglieder des Ausschusses einstimmig dafür aus, die Beschlussvorlage 2017/073 im Rahmen der Haushaltsberatungen in den am 07.12.2017 stattfindenden Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen zu verweisen.
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