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Auszug - Sportstätten in der Gemeinde Hohenhameln a) Änderung der mit dem Landkreis Peine geschlossenen Nutzungsvereinbarungen für die Kreissporthalle, das Lehrschwimmbecken und die Mehrzweckhalle (hier: Verzicht auf die Betriebskostenzuschüsse) b) Festsetzung der Nutzungsentgelte ab 01.01.2018 für die Kreissporthalle, das Lehrschwimmbecken, die Mehrzweckhalle und die Sporthalle Mehrum  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 05.12.2017 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:26 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
2017/073 Sportstätten in der Gemeinde Hohenhameln
a) Änderung der mit dem Landkreis Peine geschlossenen Nutzungsvereinbarungen für die Kreissporthalle, das Lehrschwimmbecken und die Mehrzweckhalle (hier: Verzicht auf die Betriebskostenzuschüsse)
b) Festsetzung der Nutzungsentgelte ab 01.01.2018 für die Kreissporthalle, das Lehrschwimmbecken, die Mehrzweckhalle und die Sporthalle Mehrum
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL Langenhan
Federführend:FD 11 Soziales Bearbeiter/-in: Langenhan, Maren
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Auf Anfrage des Ratsherrn Gredner wird verwaltungsseitig erklärt, dass sich der Begriff "3 Hallenfelder" in der Landkreis-Vereinbarung auf die Kreissporthalle mit zwei Hallenfeldern sowie die Mehrzweckhalle mit einem Hallenfeld bezogen hat.

 

Herr Wenzel, Sprecher der Sport-AG, verliest eine Stellungnahme zur Festsetzung der Nutzungsentgelte für die Sportstätten (Anlage).

 

Ausschussmitglied Jacobi führt aus, dass im Rahmen der Haushaltskonsolidierung die Festsetzung der Nutzungsentgelte auf 4,00 € je angefangene Zeitstunde im März diesen Jahres sowohl für die DGH/MZG als auch die Sportstätten beschlossen wurde. Aufgrund der schlechten Haushaltslage und der Gleichbehandlung aller Vereine sollte dieser Beschluss weiterhin bestehen bleiben.

 

Ausschussmitglied Cavalli merkt an, dass die ab 2018 nicht zu zahlenden Betriebskosten an den Landkreis gegebenenfalls den Sport- und Schützenvereinen investiv zur Verfügung gestellt werden könnten.

 

Nach Diskussion sprechen sich die Mitglieder des Ausschusses einstimmig dafür aus, die Beschlussvorlage 2017/073 im Rahmen der Haushaltsberatungen in den am 07.12.2017 stattfindenden Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen zu verweisen.


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Protokoll 05.12.2017 Hallennutzungsgebühren Sport-AG (569 KB)