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Die Mitglieder des Ortsrates fordern die Verwaltung auf zu prüfen, ob in dem Gewerbegebiet eine geeignete Fläche für eine mögliche Skateranlage freigehalten werden kann.
Beschluss: - Für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 41. Änderung in der Ortschaft Hohenhameln gemäß der beigefügten Gebietsabgrenzung durchgeführt.
- Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachte Fläche in der Ortschaft Hohenhameln wird ein Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Gewerbegebiet Ost“ aufgestellt.
- Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt, Braunschweig.
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