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- Auf die Anfrage der stellv. Ortsbürgermeisterin Braatz erläutert Ortsratsbetreuer Wolters, dass lt. Straßenreinigungsverordnung der Gemeinde Hohenhameln Gehwege und Gossen, die von einem Grundstück durch einen Grünstreifen getrennt sind, ebenfalls vom Grundstückseigentümer gereinigt werden müssen. In diesem Fall betrifft es das Grundstück „Peiner Landstraße B494/ Einmündung Osterstraße“.
- Ortsbürgermeister Lauenstein fragt an, ob ihm die Verwaltung den Plan der Grünflächenpflege zur Einsicht überlassen könnte, da nicht genau bekannt ist, welche Grünflächen durch den neuen Grünflächenpfleger übernommen werden.
- Ortsbürgermeister Lauenstein gibt weiter zu Protokoll, dass sich die Querrisse in der „Schweineallee“ verbreitert haben. Ortsratsmitglied Behrend weist in diesem Zusammenhang auf die tiefen Löcher im Bereich „An der Tränke“ hin.
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