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Auszug - Umgestaltung und Sanierung von Teilbereichen des "Zimmerplatzes" im Rahmen der Dorfentwicklung Hohenhameln  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 12.06.2017 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:13 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
2016/103-01 Umgestaltung und Sanierung von Teilbereichen des "Zimmerplatzes" im Rahmen der Dorfentwicklung Hohenhameln
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL BrandesBezüglich:
2016/103
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der TOP wird gemeinsam mit dem Ortsrat Hohenhameln beraten.

 

FBL Bothmer erläutert die Abweichungen zu der vom Ortsrat befürworteten Variante. Im Anschluss erläutert Dipl.-Ing. Herzog (Sweco) die Vorplanung anhand der Planskizze.

 

FBL Bothmer beantwortet die Anfragen aus den Reihen des Ortsrates und des Ausschusses bezüglich der anfallenden Straßenbaubeiträge, der Förderquote und der noch durchzuführenden Abstimmung mit den Straßenbaulastträgern der einmündenden Straßen.

 

Der Ortsrat Hohenhameln spricht sich dafür aus, die Beleuchtung der Staudenbeete wieder in die Planung aufzunehmen.


Beschluss:
 

  1. Die Maßnahme „Umgestaltung und Sanierung von Teilbereichen des Zimmerplatzes“ wird auf der Grundlage der beigefügten Vorplanung im Rahmen der Dorfentwicklung Hohenhameln-Altdorf durchgeführt. In der Planung ist zusätzlich eine Beleuchtung für die Staudenbeete vorzusehen. Ein Zuwendungsantrag nach der ZILE-Richtlinie ist zu stellen.

 

  1. Nach Vorlage eines Förderbescheides sind Vergleichsangebote für die Ausführungsplanung einzuholen, die Maßnahme über die Vergabestelle des LK Peine auszuschreiben und der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

 

  1. Die Erneuerung der öffentlichen Einrichtung ist nach Maßgabe der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche  Maßnahmen in der Gemeinde Hohenhameln abzurechnen. Die Gemeinde ermittelt dabei den beitragsfähigen Aufwand für alle Teile der Maßnahme gesondert (Aufwandsspaltung). Für die Ausbaumaßnahme wird ein selbständig nutzbarer Abschnitt des „Zimmerplatzes“ von der Einmündung „Marktstraße“ bis zur Einmündung „Hahnendamm“ gebildet.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig