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Beschluss: - Der Rat beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.
- Der Rat beschließt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter Wittenbergshof“, Ortschaft Ohlum, gem. § 10 BauGB und §§ 5 und 58 NKomVG als Satzung.
- Der Rat beschließt die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter Wittenbergshof“, Ortschaft Ohlum, unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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