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Beschluss: - Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung dargestellte Fläche wird ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB mit dem Arbeitstitel „Peiner Landstraße“, Ortschaft Clauen, aufgestellt.
- Die Kosten der Bauleitplanung hat die Antragstellerin als Begünstigte zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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