Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
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Ortsratsmitglied Schrader fragt nach dem Beweggrund, diese Vorlage zu diesem Zeitpunkt zu erstellen. Bereits in 2022 hat ein Antrag eines Bürgers vorgelegen, der damals abgelehnt wurde. Der Bürger wäre damals auch für die Kosten aufgekommen. FBL Bothmer führt aus, dass ein Anwohner in der Lausitzer Straße sein Haus umbauen möchte. Bei der Überprüfung des Antrags ist der Landkreis Peine auf den unzeitgemäßen Bebauungsplan aufmerksam geworden. Die festgelegte Baufluchtlinie schränkt Hausmodernisierungen mit Anbauten zu sehr ein. Zudem ist ein Mischgebiet ausgewiesen, aber es ist nur ein Gewerbetreibender in dem Gebiet ansässig. Eine Ausgewogenheit zwischen Wohnen und Gewerbe ist nicht gegeben. Bei dem Antrag aus dem Jahr 2022 ging es um eine Änderung des Bebauungsplanes. Die Verwaltung schlägt allerdings nunmehr eine Aufhebung des nicht mehr zeitgemäßen Bebauungsplanes vor. Ortsratsmitglied Schrader gibt zu bedenken, dass sich in der 1999 durchgeführten Abstimmung eine Mehrheit der Anwohner gegen eine Änderung des B-Plans ausgesprochen hat.
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
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