Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
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Ortsbürgermeister Strübe erklärt dem Gremium, dass die derzeitige Satzung der Gemeinde Hohenhameln aufgrund der Umsatzsteuerpflicht nach § 2 b UStG angepasst werden musste.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser / Mehrzweckgebäude der Gemeinde Hohenhameln wird in der anliegenden Form zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Der Ortsrat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu. |
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