Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
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Die Mitglieder des Rates beschließen nachfolgend aufgeführten erweiterten Beschluss. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, mit der zuständigen Verkehrsbehörde zu vereinbaren, das derzeit in der Triftstraße angeordnete absolute Durchfahrtverbot für den Schwerlastverkehr derart zu modifizieren, so dass die Land- und Forstwirtschaft die Triftstraße wie bisher nutzen kann und hierbei keine individuellen bürokratischen und / oder finanziellen Aufwände entstehen. Es ist zu gewährleisten das der Zu- und Ablieferverkehr für die Raiffeisenwarengenossenschaft sowohl über die Triftstraße als auch über die Ackerköpfe erfolgen kann. Ganz konkret wird eine weitere Zusatzbeschilderung „Zufahrt zu land- und forstwirtschaftlichen Flächen und der Raiffeisenwarengenossenschaft frei“ vorgeschlagen.
Abstimmungsergebnis:
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