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Nach kurzer Erläuterung wurde dann noch vorgeschlagen, den Grundstückseigentümer direkt mit ein zu beziehen.
Beschluss: - Für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 51. Änderung in der Ortschaft Equord gemäß der beigefügten Gebietsabgrenzung durchgeführt.
- Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung dargestellte Fläche wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Arbeitstitel „Freiflächen-Photovoltaikanlagen Equord“, Ortschaft Equord, aufgestellt.
- Mit der Antragstellerin ist ein Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zur Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig.
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