Auszug - Anhörung zur Wahl eines Schiedsmannes/ einer Schiedsfrau und seines/ihres Stellvertreters bzw. seiner Stellvertreterin gem. § 94 Abs. 1, Nr. 8 NKomVG
Der OrtsratBierbergen hat keine Vorschläge für die Wahl eines/einer Schiedsmannes/Schiedsfrau.Einer Wiederwahl des amtierenden Schiedsmannes wirdbei 2 Stimmenthaltungen zugestimmt.