Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verwaltungsvertreterin Even berichtet wie folgt:
1. Die Ersatzbepflanzung für den abgeknickten Baum zwischen den Grundstücken „Hirtenweg 4“ und „6“ befindet sich in der Arbeitsplanung.
2. Der eingegangene Ahorn vor dem Grundstück „Küstergarten 2“ ist entfernt worden.
3. Der Landkreis Peine wird eine Seitenradarmessung in Soßmar durchführen, jedoch nicht mehr in diesem Jahr (siehe Stellungnahme des Landkreis Peine im Anhang)
4. Zum einen hat die Nordzucker AG die Ursache für die Geruchsbildung identifiziert und bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet, um die Situation zu verbessern. Dazu gehört u.a. das Verdünnen des belasteten Wassers, sowie dessen Zuführung zur Reinigung. Die Nordzucker AG wird mit Hochdruck daran arbeiten, die Geruchsbelästigung zu reduzieren. Zum anderen wird die Nordzucker AG ihre Liefergemeinschaften nochmals auf das Einhalten des Tempos in der 30er-Zone hinweisen.
5.
a.) Für das Einrichten eines Halteverbots innerorts in Richtung Clauen liegt laut des Landkreises Peine für den vorgeschlagenen Bereich derzeit keine Begründung oder konkrete Problembeschreibung vor. Ohne nachvollziehbare verkehrliche Gründe kann ein Halteverbot nicht geprüft bzw. nicht angeordnet werden. (siehe Stellungnahme des Landkreises Peine im Anhang)
b.) Zur Anfrage zum Parken auf den Seitenstreifen im Hirtenweg und in der Jägerstraße teilt der Landkreis Peine mit, dass in der Straßenverkehrsordnung ausdrücklich geregelt ist, dass Nebenanlagen nicht zum Parken bestimmt sind. Grünstreifen oder anderweitige Seitenbereiche sind baulich nicht für das Abstellen von Fahrzeugen ausgelegt; der Untergrund ist nicht tragfähig und wird durch wiederholtes Befahren beschädigt. (siehe Stellungnahme des Landkreises Peine im Anhang)
6. Das Pflanzen eines Apfelbaumes, aufgrund einer Challenge, im Bereich „Hirtenweg 4 und 6“ soll mit Fachbereich II, Bauamt, Herrn Seidler abgestimmt werden.
7. Die Erneuerung des Stromkastens außen am Mehrzweckgebäude wurde erneut angemahnt.
8. Die Baumpflege und Totholzentfernung an der „Schanze“ wurde beauftragt.
9. Zum Thema „Radwegsanierung“ zwischen Hohenhameln und Soßmar liegen noch keine Informationen vor.
10. Das Häckseln von Baum- und Strauchschnitt am „Wasserhaus“ wurde beauftragt.
11. Die Bepflanzung der Pflanzinseln und Baumscheiben im Neubaugebiet „An der Beeke II“ ist erfolgt und erledigt.
12. Eine vorherige Terminabstimmung zur Verkleidung der Theke im Mehrzweckgebäude war nicht möglich, da die Arbeiten aufgrund kurzfristiger Verfügbarkeiten der ausführenden Firma angesetzt werden musste und daher unmittelbar umgesetzt worden sind.
13. Der Mangel am Seitenrand an der Kreisstraße 37 (Adlumer Straße) ist dem Landkreis Peine bekannt und soll zeitnah durch die Kolonne Instand gesetzt werden.
14. Laut Informationen vom Wasserverband Peine wurde der Schacht in der „Hagenstraße 17“ wegen dem klappernden Kanaldeckel, mit in das Sanierungsprogramm aufgenommen und wird saniert. Bei dem defekten Kanaldeckel in der „Jägerstraße 3“ wurde ein „Anti-Klapperring“ eingesetzt.
15. Zum Antrag auf Zusatzbeschilderung „keine Wendemöglichkeit“ im „Winkel“ und in der „Kleinen Sackstraße“ teilt der Landkreis Peine mit, dass die beiden Gemeindestraßen bereits seit vielen Jahren als Sackgassen beschildert sind. Die entsprechenden Verkehrszeichen sind vorhanden und ordnungsgemäß aufgestellt. Bisher wurde zu diesen Straßen kein Antrag auf Anordnung des Zusatzzeichens „Keine Wendemöglichkeit“ gestellt und nach aktueller Einschätzung des Landkreises Peine besteht auch keine veränderte Verkehrssituation, die eine zusätzliche Beschilderung erforderlich machen würde. (siehe die Stellungnahme des Landkreises Peine im Anhang)
16. Zum teilweise abgefrästen Bankett im „Hirtenweg“, teilt der Bauhof mit, das nur dort das Bankett abgefräst wurde, wo es notwendig war und nicht an Stellen die in Ordnung sind.
17. Fachbereich Familie, Soziales und Ordnung bittet um Beachtung: Alle Veranstaltungen, bei denen die DGH´s und MZG´s involviert sind, sind rechtzeitig bei der Gemeinde anzumelden. Dieses gilt auch für die Entnahme von Geschirr, der Toilettennutzung, der Küchennutzung sowie der Stromentnahme. Hintergrund dieser Maßnahme ist die Vermeidung von Terminüberschneidungen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||