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Fachbereichsleiter Meißner berichtet wie folgt: - Die Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr ist von der Kommunalaufsichtsbehörde am 01.04.2025 erteilt worden.
- Vorläufiger Stand 16.06.2025:
Ergebnishaushalt | Ansatz | Ist | Erreichungsgrad | Ordentliche Erträge | 19,581 Mio. | 12,214 Mio. | 62,4 % | Ordentliche Aufwendungen | 26,675 Mio. | 11,736 Mio. | 44,0 % | Außerordentliche Erträge | 0,152 Mio. | 0,042 Mio. | 27,6 % | Außerordentliche Aufwendungen | 0,000 Mio. | 0,252 Mio. | 100,0 % | Jahresergebnis | -6,942 Mio. | 0,269 Mio. | |
Hinweise: a) In den ordentlichen Erträgen sind insbesondere Erträge aus Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer für das gesamte Haushaltsjahr veranlagt und enthalten. b) In den ordentlichen Aufwendungen sind bis auf Weiteres nur Pflichtleistungen enthalten, solange die Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung gelten. Finanzhaushalt | Ansatz | Ist | Erreichungsgrad | Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit | -7,668 Mio. | -3,383 Mio. | 44,1 % | Saldo aus Investitionstätigkeit | -4,934 Mio. | -0,807 Mio. | 16,4 % | Saldo aus Finanzierungstätigkeit | 3,955 Mio. | -0,244 Mio. | |
Kassenbestand + 18,782 Mio. - Sachstand zum Arbeitskreis Haushaltskonsolidierung
- Die Arbeit des Arbeitskreises Haushaltskonsolidierung wird weiter fortgesetzt.
- Aktuell wird die strategische Ausrichtung und Aufgabenkritik mit dem Schwerpunkt kinderfreundliche Kommune entwickelt. Zur Schaffung der Grundlagen wurde eine Stelle Sachbearbeitung im Bereich Kindertagesstätten geschaffen, die zum 01.10.2025 besetzt wird.
- Der Jahresabschluss 2022 soll am 26.06.2025 unter Inanspruchnahme der Erleichterungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) ohne die sonst erforderliche Rechnungsprüfung beschlossen werden.
- Die Arbeiten am Jahresabschluss 2023 gehen währenddessen zügig voran, so dass voraussichtlich im Sommer 2025 mit einer Vorlage an das Rechnungsprüfungsamt zu rechnen ist.
- Wie berichtet führt das Rechnungsprüfungsamt aktuell eine Sonderprüfung Hunde- und Vergnügungssteuer durch. (Zwischen-)Ergebnisse liegen noch nicht vor.
- Grundsteuerreform – vorläufige Evaluation 2025 Stand: 16.06.2025
| IST 2024 | Ansatz 2025 | IST 2025 | Grundsteuer A | 306.904 Euro | 306.000 Euro | 290.300 Euro | Grundsteuer B | 2.554.687 Euro | 2.555.000 Euro | 2.581.564 Euro |
- In der Praxis werden durch das Finanzamt unverändert Änderungen an fehlerhaften Messbetragsbescheiden vorgenommen, die i.d.R. das Steueraufkommen verringern.
- Andererseits sind Fälle bekannt geworden, in denen vom Finanzamt keine Messbetragsbescheide erteilt worden sind. Über die bekannten Fälle hinaus kann nicht abgeschätzt werden, ob es sich dabei um ein größeres Problem handelt.
Erträge | IST 2023 | IST 2024 | Ansatz 2024 | IST 2025 | Ansatz 2025 | Gewerbesteuer | 5.614.150 | 27.989.437 | 3.940.000 | 4.351.496 | 5.480.000 |
- Für zwei Grundstücke wurden inzwischen notarielle Kaufverträge geschlossen.
- Für ein drittes Grundstück liegt ein positiver Bauvorbescheid vor.
- Für ein viertes Grundstück gibt es eine feste Reservierung.
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