Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
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Ratsherr Strübe stellt im Namen der Gruppe „Wir für Hohenhameln“ einen Änderungsantrag zu Vorlage 2025/14 auf Nichtstreichung der Fläche 62-03 unter Verweis auf Klimaschutzziele und finanzielle Vorteile für die Gemeinde.
FBL Bothmer erläutert das Votum der Ortsräte bzw. Ortsvorsteher/-innen. Er verweist auf die Tischvorlage mit Stellungnahme der Ortsvorsteherin Rötzum.
In der anschließenden Diskussion werden verschiedene Aspekte wie Sichtachsenverbau, Nicht-Berücksichtigung des Altbestands, Verringerung des Wirkungsgrades bei hoher Dichte und Haushaltskonsolidierung gegeneinander abgewogen.
Die Sitzung wird kurz unterbrochen. Ein Bürger bestätigt noch einmal den bereits angeführten Kritikpunkt des verringerten Wirkungsgrades bei einer hohen Verdichtung von Windrädern und vermutet, dass der Projektierer sicher auch bereit wäre, weniger WEA in den Gemarkungen Bierbergen und Soßmar zu planen.
Nach einer weiteren Diskussion wird ein nur teilweiser Entfall der Fläche 62-03 empfohlen. Eine Flächenbegrenzung wird per Hand auf der Karte skizziert. Beschluss:
Die Gemeinde Hohenhameln gibt die anliegende Stellungnahme zu dem sachlichen Teilprogramm Windenergie Entwurf 2025 für den Großraum Braunschweig ab mit folgender Änderung zu Potentialflächenkomplex 62-03: „Die Flächenkulisse ist aus den vorgenannten Gründen unter teilweisem Entfall der Erweiterungsfläche 62-03 wie im folgenden Lageplan dargestellt anzupassen.“
Die Stellungnahme der Ortsvorsteherin der Ortschaft Rötzum vom 11.03.2025 wird dem RGB übersandt.
Abstimmungsergebnis:
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