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Auszug - Zweckvereinbarung zur Beschaffung, Wartung, Pflege, Überprüfung und Reparatur der Atemschutzgeräte des Landkreises Peine, Einführung von Überdrucktechnik und Vorbereitung eines Verbundes  

 
 
Sitzung des Feuerschutzausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Feuerschutzausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 20.03.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
2025/006 Zweckvereinbarung zur Beschaffung, Wartung, Pflege, Überprüfung und Reparatur der Atemschutzgeräte des Landkreises Peine, Einführung von Überdrucktechnik und Vorbereitung eines Verbundes
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL III Buhndorf, Andrea
Federführend:Fachbereich III Familie, Soziales und Ordnung Bearbeiter/-in: Klinge, Carsten
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ausschussvorsitzender Böker stellt vor, dass der Kreistag diese Satzung am 19.03.2025 beschlossen hat und die Kostensteigerungen sehr hoch sind.

 

Frau Buhndorf erwidert darauf hin, dass dieses aus dem Grund kommt, dass von 1997 bis jetzt keine neue Satzung auf den Weg gebracht wurde und dadurch die Kostensteigerung bei den einzelnen Punkten sehr hoch ins Gewicht fällt.

 

Ausschussvorsitzender Böker antwortet: Hier müsste dieses geprüft werden auch in Zusammenhang mit der Kreisumlage. FTZ soll überprüfen bedarfsgerechte Ausbildung und Lehrgänge durchführen.

Auch bei jeder Gemeindeübung und jedem Leistungsnachweis der AGT Träger entstehen Kosten für die Feuerwehr.

Frau Buhndorf erläutert, dass es eine gesetzliche Verpflichtung zur Kalkulation gibt und 30 Jahre keine Kalkulation erstellt wurde.

 

Ausschussvorsitzender Böker fragt, ob der Gutachter hier verpflichtend ist oder nur ein Roter Faden ?

Frau Buhndorf erklärt hierzu: Kein Gutachter sondern Kalkulation. Zu dem Thema Kalkulation gibt es Rechtssprechung. Eine Umlage von 100 % ist allerdings zu prüfen.

 

Gemeindebrandmeister Beimes fügt an, die Prüfung einer Maske beträgt 95,00 € und egal wie dieses kalkuliert ist, eine bodenlose Frechheit ist.

 

 

 

 


Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Zweckvereinbarung wie als Anlage beigefügt zwischen den kreisangehörigen Gemeinden, der Stadt Peine und Landkreis Peine zur Vorbereitung des Atemschutzverbundes abzuschließen. Durch diese Vereinbarung werden die Voraussetzungen für den Wirkbetrieb des Verbundes geschaffen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig