Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes "Hohe Straße 11", zugleich Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Hinter den Höfen", Ortschaft Hohenhameln, im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter b) Satzungsbeschluss und Beschluss über die Begründung  

 
 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Gemeinde Hohenhameln Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.12.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
2024/102 Aufstellung des Bebauungsplanes "Hohe Straße 11", zugleich Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Hinter den Höfen", Ortschaft Hohenhameln, im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter
b) Satzungsbeschluss und Beschluss über die Begründung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
  Aktenzeichen:622-111
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:
 

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hohe Straße 11“, zugleich Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Hinter den Höfen“, Ortschaft Hohenhameln, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung. Zugleich beschließt er die Begründung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig