Beschluss:
Nach den Sportförderungsrichtlinien der Gemeinde Hohenhameln erhalten die förderungswürdigen Sport- und Schützenvereine für die vereinseigenen Sport- und Schützenhäuser für die Abrechnungsjahre 2025, 2026 und 2027 einen anteiligen Bewirtschaftungskostenzuschuss. Dieser Zuschuss beläuft sich auf 50 % des Gesamtvolumens der Bewirtschaftungskosten aus dem Jahr 2011 und beträgt insgesamt 30.291,61 €.
Entsprechende Haushaltsmittel sind für die Jahre 2025, 2026 und 2027 einzuplanen.