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Fachbereichsleiterin Buhndorf berichtet wie folgt: - Die aktuelle Gebührensatzung der Feuerwehrtechnischen Zentrale Peine stammt aus dem Jahr 1997 und die Überarbeitung war überfällig. Sofern die politischen Gremien am 18.12.2024 zustimmen, soll die Satzung zum 01.01.2025 in Kraft treten. Eine pauschale Aussage zur prozentualen Erhöhung der Kosten kann leider nicht getroffen werden, da sich die neue Satzung im Kern von der derzeit gültigen Satzung unterscheidet (u. a. neue Kostenpositionen). Es ist weiterhin beabsichtigt, gesetzlich vorgeschriebene Prüfungsleistungen (Atemschutz (6-Monatsprüfung+6-Jahresprüfung), Ausstattung, Pumpen) kostenfrei anzubieten. In den Bereichen „Ausstattung“ und „Pumpen“ soll lediglich der Zeitaufwand abgerechnet werden, wenn sich aus den Prüfungen ein Reparaturaufwand ergibt.
- Einführung einer neuen Dienstkleidung im Rahmen der Änderung der Feuerwehrverordnung (FwVO) ist seitens des Landes beabsichtigt. Folgende Dienstklleidung wurde vom Kreiskommando festgelegt: Cargohose, Blouson, weißes Hemd-Kurzarm, weißes Hemd-langarm, Krawatte, Gürtel, Schirmmütze. Bis zum 31.12.2024 soll eine Bedarfsmeldung direkt mit den Bedarfen (400 Stück von jedem Kleidungsstück) direkt an das Logistikzentrum Niedersachsen (LZN) gemeldet werden. Je mehr Bedarfe gemeldet werden, desto besser werden die Konditionen.
- Vom Landkreis Peine haben wir eine Betreuerpauschale für die Jugendfeuerwehr in Höhe von 2.779,70 € bekommen.
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