|
Beschluss: - Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, in dem dieser sich gegenüber der Gemeinde verpflichtet, je Wohneinheit der geplanten mehrgeschossigen Wohnhäuser mindestens 1 KFZ-Einstellplatz innerhalb des Plangebietes herzustellen.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnquartier Am Schulzentrum“, Ortschaft Hohenhameln, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung. Zugleich beschließt er die Begründung.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 21 | | | Nein-Stimmen: 1 | | | Enthaltungen: 0 | | |
|
|